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Mietkaution: Höhe, Ratenzahlung und Rückzahlung

Die Kaution ist oft der größte Brocken beim Einzug – aber du hast mehr Rechte, als viele denken. Sie darf nicht beliebig hoch sein, du darfst in Raten zahlen, und dein Geld muss sicher angelegt werden. Hier erfährst du die wichtigsten Regeln – und wie du deine Kaution später vollständig zurückbekommst.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten · Deine Rechte, verständlich

Wie hoch darf die Kaution sein?

  • Maximal drei Nettokaltmieten: Mehr darf die Vermietung nicht verlangen (§ 551 BGB). Gerechnet wird mit der Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten, nicht mit der Warmmiete.
  • Beispiel: Bei 700 € Kaltmiete sind höchstens 2.100 € Kaution zulässig – auch wenn die Warmmiete höher liegt.
  • Höhere Forderung? Unzulässig. Eine Kaution über drei Nettokaltmieten musst du nicht akzeptieren.

In Raten zahlen und richtig anlegen

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Dein Recht auf drei Raten

Du darfst die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste ist zu Mietbeginn fällig, die beiden weiteren mit den nächsten Monatsmieten. Der Vermieter darf keine vollständige Vorauszahlung verlangen.

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Sichere, verzinste Anlage

Die Kaution muss getrennt vom Vermögen der Vermietung und insolvenzfest angelegt werden – meist auf einem Kautionskonto. Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Kaution.

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Beleg aufheben

Lass dir die Zahlung bestätigen und bewahre den Nachweis auf. Zahle die Kaution möglichst nicht in bar ohne Quittung – schon gar nicht vor Vertragsunterschrift.

Rückzahlung nach dem Auszug

So bekommst du sie zurück

Nach dem Auszug bekommst du die Kaution zurück, sobald klar ist, dass keine Ansprüche offen sind. Die Vermietung darf eine angemessene Prüffrist nehmen (oft einige Monate) und einen Teil einbehalten, bis die Betriebskostenabrechnung vorliegt. Ein sauberes Übergabeprotokoll ist dein bester Hebel, damit du sie zügig und vollständig zurückerhältst.

Kein Geld für die Kaution übrig?

Beim Einzug kommt oft alles auf einmal. Es gibt Wege, das Ersparte zu schonen:

Kautionsbürgschaft: praktisch, aber nicht gratis

Bei einer Mietkautionsbürgschaft hinterlegst du kein Bargeld – ein Anbieter bürgt für die Kaution. Das schont dein Konto beim Einzug, kostet aber meist eine jährliche Gebühr, die sich über die Jahre summiert. Rechne nach, ob sich das für dich lohnt. Kostenlos ist dagegen eine private Bürgschaft, etwa der Eltern.

Erst die Zusage – dann die Kaution

Über die Kaution redest du erst, wenn du die Wohnung schon hast. Damit du überhaupt so weit kommst, hilft dir WohnungsBewerber davor: schnelle, persönliche Bewerbungen auf jede Anzeige. Kostenlos, alles bleibt lokal, du sendest selbst.

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Häufige Fragen: Mietkaution

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten – also drei Monatsmieten ohne Betriebs- und Heizkosten (§ 551 BGB). Eine höhere Kaution darf die Vermietung nicht verlangen. Rechne also mit der reinen Kaltmiete, nicht mit der Warmmiete.

Kann ich die Kaution in Raten zahlen?

Ja. Du hast das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den folgenden Monatsmieten. Der Vermieter darf keine vollständige Zahlung im Voraus verlangen.

Wie muss die Kaution angelegt werden?

Die Vermietung muss die Kaution getrennt von ihrem eigenen Vermögen und insolvenzfest anlegen, üblicherweise auf einem verzinsten Kautionskonto. Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Kaution. Bei Insolvenz der Vermietung ist dein Geld dadurch geschützt.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach dem Auszug, sobald klar ist, dass keine offenen Ansprüche bestehen. Die Vermietung darf eine angemessene Prüffrist nehmen – oft einige Monate – und einen Teil einbehalten, bis die Betriebskostenabrechnung vorliegt. Ein Übergabeprotokoll hilft, dass du die Kaution zügig und vollständig zurückbekommst.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Statt die Kaution bar zu hinterlegen, springt bei einer Kautionsbürgschaft (Mietkautionsversicherung) ein Anbieter oder eine Person ein. Das schont dein Erspartes beim Einzug, kostet aber meist eine jährliche Gebühr. Eine kostenlose Variante ist die private Bürgschaft, etwa der Eltern.