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Wohnberechtigungsschein (WBS): einfach erklärt

Geförderte Wohnungen sind oft deutlich günstiger – aber du kommst nur mit einem Wohnberechtigungsschein an sie heran. Viele wissen gar nicht, dass sie berechtigt wären. Hier erfährst du, was der WBS ist, wer ihn bekommt, wie du ihn beantragst und wo er dir bei der Wohnungssuche wirklich hilft.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten · Verständlich, ohne Behördendeutsch

Was der WBS ist – und was er bringt

  • Zugang zu Sozialwohnungen: Der WBS berechtigt dich, eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Diese sind meist günstiger als vergleichbare Wohnungen am freien Markt.
  • Amtliche Bescheinigung: Ausgestellt wird er von deiner Stadt oder Gemeinde. Ohne ihn darf eine geförderte Wohnung nicht an dich vergeben werden.
  • Mehr Menschen berechtigt als gedacht: Nicht nur bei sehr geringem Einkommen – die Grenzen sind oft höher, als viele annehmen. Ein Blick lohnt sich fast immer.

Wer ihn bekommt

Einkommensgrenzen: je nach Ort verschieden

Ob du einen WBS bekommst, hängt vor allem von deinem Einkommen und deiner Haushaltsgröße ab. Die genauen Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune – feste bundesweite Zahlen gibt es nicht. Verlass dich deshalb nicht auf Faustwerte aus dem Internet, sondern frag direkt bei deiner Stadt oder Gemeinde nach den aktuellen Grenzen. Viele Kommunen haben online einen kurzen Selbsttest.

Für eine erste Einschätzung haben wir die Grenzen aller 16 Bundesländer zusammengetragen – jede mit Quelle und Datum – und den Rechenweg nachgebaut, den das Wohnungsamt benutzt: zum WBS-Rechner. Wichtig zu wissen: Verglichen wird nicht dein Brutto und auch nicht dein Netto, sondern das maßgebliche Jahreseinkommen nach Abzug von Werbungskosten, drei Zehn-Prozent-Pauschalen und Freibeträgen. Deshalb reicht es bei mehr Menschen als gedacht.

So beantragst du ihn

1

Zuständige Stelle finden

Ansprechpartner ist das Wohnungsamt beziehungsweise die zuständige Stelle deiner Stadt oder Gemeinde. Oft geht der Antrag auch online.

2

Unterlagen zusammenstellen

Meist brauchst du den ausgefüllten Antrag, Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Bescheide) und deinen Personalausweis. Welche genau, sagt dir deine Kommune.

3

Früh kümmern

Der WBS ist meist rund ein Jahr gültig. Beantrage ihn rechtzeitig, damit er bereitliegt, wenn eine passende geförderte Wohnung frei wird – und beantrage bei Bedarf einen neuen, wenn er abläuft.

Wo er dir hilft

  • Bei Genossenschaften & kommunalen Anbietern: Sie haben oft einen Bestand an geförderten Wohnungen, für die der WBS Pflicht ist.
  • Als zusätzliche Karte: Mit WBS kommst du an Wohnungen, um die weniger Menschen konkurrieren – gerade in angespannten Märkten ein echter Vorteil.
  • Auch bei knapper SCHUFA sinnvoll: Geförderte Anbieter prüfen oft sozialer. Mehr dazu unter Wohnung ohne SCHUFA.

Mit WBS oder ohne – schnell und persönlich bewerben

Egal ob geförderte oder freie Wohnung: Wer schnell und persönlich anschreibt, gewinnt. WohnungsBewerber erstellt dir auf jeder Anzeige in Sekunden ein passendes Anschreiben und legt deine Unterlagen bereit. Kostenlos, alles bleibt lokal, du sendest selbst.

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Häufige Fragen: Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die dich berechtigt, eine geförderte Sozialwohnung zu mieten. Solche Wohnungen sind meist deutlich günstiger, dürfen aber nur an Menschen mit WBS vergeben werden. Ausgestellt wird er von deiner Stadt oder Gemeinde.

Wer bekommt einen WBS?

Grundsätzlich, wer mit seinem Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Diese Grenzen hängen von der Haushaltsgröße ab und unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune – feste bundesweite Zahlen gibt es nicht. Ob du berechtigt bist, erfährst du sicher nur bei deiner Stadt oder Gemeinde.

Wo und wie beantrage ich den WBS?

Beim Wohnungsamt beziehungsweise der zuständigen Stelle deiner Stadt oder Gemeinde, oft auch online. Du füllst einen Antrag aus und legst Einkommensnachweise und deinen Ausweis bei. Nach der Prüfung bekommst du den Schein, den du dann bei der Bewerbung auf geförderte Wohnungen vorlegst.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Üblicherweise etwa ein Jahr ab Ausstellung. Läuft er ab, bevor du eine Wohnung gefunden hast, kannst du einen neuen beantragen. Kümmere dich früh darum, damit der Schein bereitliegt, wenn eine passende geförderte Wohnung auftaucht.