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Wohnungsgeberbestätigung: ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben lassen

Ohne sie kommst du beim Bürgeramt nicht durch: Die Wohnungsgeberbestätigung brauchst du nach jedem Umzug, um dich anzumelden. Hier erfährst du, wofür sie da ist, wer sie ausstellt, was reingehört und welche Fristen gelten – plus ein kopierfertiges Muster, das dein Vermieter nur ausfüllen muss.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten · Mit Muster zum Kopieren

Bestätigung ausfüllen

Trag die Daten ein und gib das ausgedruckte Blatt der Vermietung – dann fehlt nur noch die Unterschrift. Rechts steht, welche Pflichtangaben nach § 19 BMG noch fehlen, und ab wann deine Anmeldefrist läuft.

Wozu du sie brauchst

Nach einem Umzug musst du dich beim Einwohnermeldeamt anmelden – und dafür verlangt das Amt die Wohnungsgeberbestätigung:

  • Pflicht seit 2015: Sie ist im Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) geregelt und bestätigt deinen tatsächlichen Ein- oder Auszug.
  • Ohne sie keine Anmeldung: Das Bürgeramt meldet dich ohne diese Bestätigung nicht an – und die Anmeldung ist wiederum Voraussetzung für vieles (Bankkonto, Ummeldung Kfz, Behördenpost).
  • Der Wohnungsgeber stellt sie aus: in der Regel die Vermietung oder Hausverwaltung, bei Untermiete der Hauptmieter. Du selbst darfst sie nicht für dich ausfüllen.

Was hineingehört und welche Frist gilt

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Art des Vorgangs mit Datum – Einzug oder Auszug, mit genauem Tag
  • Anschrift der Wohnung – Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
  • Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen

Frist nicht verpassen

Nach dem Umzug musst du dich in der Regel innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bitte deinen Wohnungsgeber deshalb früh um die Bestätigung – meist stellt er sie ebenfalls innerhalb von rund zwei Wochen aus. Kommt sie nicht, darfst du ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Muster zum Kopieren

Gib diese Vorlage deinem Wohnungsgeber – er muss nur die [Platzhalter] ausfüllen und unterschreiben.

Wohnungsgeberbestätigung

§ 19 BMG

Für die An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

WOHNUNGSGEBERBESTÄTIGUNG
(nach § 19 Bundesmeldegesetz)

Wohnungsgeber/in:
[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnr., PLZ, Ort]

Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber/in den

[  ] Einzug     [  ] Auszug

zum [TT.MM.JJJJ] in folgende Wohnung:
[Straße, Hausnr., PLZ, Ort der Wohnung]

Meldepflichtige Person(en):
[Vor- und Nachname(n) aller einziehenden Personen]

Ort, Datum: [Ort, TT.MM.JJJJ]

Unterschrift Wohnungsgeber/in: ______________________________

Viele Städte haben ein eigenes Formular. Frag im Zweifel beim Bürgeramt, ob dieses Muster akzeptiert wird oder ein Vordruck nötig ist.

Erst die Wohnung – dann die Bestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist der letzte Schritt nach dem Einzug. Damit du überhaupt so weit kommst, hilft dir WohnungsBewerber davor: schnelle, persönliche Bewerbungen auf jede Anzeige, damit du die Zusage bekommst. Kostenlos, alles bleibt lokal, du sendest selbst.

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Häufige Fragen: Wohnungsgeberbestätigung

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein kurzes Dokument, mit dem der Wohnungsgeber – meist die Vermietung – deinen Ein- oder Auszug bestätigt. Du brauchst sie, um dich beim Bürgeramt an- oder umzumelden. Seit 2015 ist sie über das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) vorgeschrieben und ersetzt die frühere formlose Anmeldung ohne Nachweis.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Wohnungsgeber. Das ist in der Regel die Vermietung oder Hausverwaltung; bei einer Untermiete der Hauptmieter. Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir die Bestätigung auszustellen – du selbst darfst sie nicht einfach für dich ausfüllen.

Welche Frist gilt für die Anmeldung?

Nach einem Umzug musst du dich in der Regel innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Damit das klappt, sollte dir der Wohnungsgeber die Bestätigung zeitnah – üblicherweise ebenfalls innerhalb von etwa zwei Wochen nach dem Einzug – aushändigen. Frag früh danach, damit du die Anmeldefrist nicht verpasst.

Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?

Vier Angaben sind Pflicht: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des Vorgangs mit Datum (Einzug oder Auszug), die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Ein Muster mit genau diesen Feldern findest du weiter oben.

Was, wenn die Vermietung die Bestätigung nicht ausstellt?

Sie ist dazu verpflichtet: Nach § 19 BMG muss der Wohnungsgeber den Einzug innerhalb von zwei Wochen bestätigen, und wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit – möglich sind bis zu 1.000 € Bußgeld. In der Praxis steckt meist keine Absicht dahinter, sondern Unwissenheit. Reich das Blatt ausgefüllt ein, damit nur noch die Unterschrift fehlt; das löst die meisten Fälle. Hilft das nicht, weise schriftlich auf § 19 BMG hin und setze eine Frist.

Muss der Eigentümer mit draufstehen?

Nur wenn er nicht selbst der Wohnungsgeber ist. Dann verlangt § 19 Abs. 3 BMG zusätzlich Name und Anschrift des Eigentümers – etwa wenn eine Hausverwaltung vermietet oder du zur Untermiete wohnst. Genau diese Zeile fehlt in vielen Vorlagen im Netz, und das Amt gibt das Papier deswegen zurück.

Reicht der Mietvertrag statt der Bestätigung?

Nein. Das Meldeamt verlangt die Wohnungsgeberbestätigung als eigenes Dokument. Der Mietvertrag belegt, dass du die Wohnung gemietet hast, aber nicht, dass du tatsächlich eingezogen bist – und genau das bestätigt der Wohnungsgeber.